Transparenz

CSR-Report
Transparenz schafft Vertrauen

Patienten profitieren von der intensiven Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie, weil dadurch bereits verfügbare Therapien verbessert oder neue und innovative Arzneimittel entwickelt werden. Das ermöglicht die Behandlung und Heilung vieler Krankheiten. Damit die gesamte Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was zwischen Angehörigen und Institutionen der Fachkreise (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) sowie Pharmaindustrie passiert, legen die pharmazeutischen Unternehmen auf ihren Websites offen, an wen und wofür geldwerte Leistungen erbracht werden. Dank dieser Initiative wächst das Verständnis für diese Zusammenarbeit. Das Vertrauen in das gemeinsame Tun von Ärzte und Krankenhäuser sowie Pharmawirtschaft wird gestärkt (http://www.transparenz-schafft-vertrauen.at/).

Astro Pharma bekennt sich als Mitglied des Biosimilarsverbandes Österreich zu den Verbandsregeln von Medicines for Europe, dem europäischen Verband für Generika- und Biosimilarsanbieter. Gemäß diesen Verbandsregeln unterliegt Astro Pharma der Offenlegungspflicht. Astro Pharma ist verpflichtet, sämtliche geldwerten Leistungen an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise, Medizinische Facheinrichtungen sowie Patientenorganisationen offenzulegen. Die Verbandsregeln von Medicines for Europe sehen in Punkt 7.1. (Disclosing Transfers of Value) eine Offenlegung von geldwerten Leistungen vor, die aus der Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Angehörigen sowie Institutionen der Fachkreise (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) resultiert. Dort ist ebenfalls die Veröffentlichung der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen geregelt.

Offenlegung

5. Offenlegung 2021

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise, Medizinische Facheinrichtungen sowie Patientenorganisationen
Offenlegung 2021


4. Offenlegung 2020

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise, Medizinische Facheinrichtungen sowie Patientenorganisationen
Offenlegung 2020


3. Offenlegung 2019

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise, Medizinische Facheinrichtungen sowie Patientenorganisationen
Offenlegung 2019


2. Offenlegung 2018

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise, Medizinische Facheinrichtungen sowie Patientenorganisationen
Offenlegung 2018


1. Offenlegung 2017

Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise sowie Medizinische Facheinrichtungen
Offenlegung 2017

Patientenorganisationen
Im Jahr 2017 gab es keine Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen.

Verfahrensanweisung (Methodological Note)

Die Verbandsregeln von Medicines for Europe sehen in Punkt 7.2. (Company’s Methodological Note) vor, dass pharmazeutische Unternehmen gemeinsam mit der Offenlegung eine Verfahrensanweisung veröffentlichen, aus der hervorgeht, nach welcher Methodik die Offenlegung erfolgt.

Verfahrensanweisung (Methodological Note) 2021

Verfahrensanweisung (Methodological Note) 2020

Verfahrensanweisung (Methodological Note) 2019

Verfahrensanweisung (Methodological Note) 2018

Verfahrensanweisung (Methodological Note) 2017